BRANCHEN
Für jeden Bereich die beste Beratung
Mit rund 100 klugen Köpfen sind wir bei B&K in der Lage, zahlreichen Mandant*innen passgenaue Lösungen anzubieten. Dabei haben wir den Blick für das große Ganze und sind durch unsere langjährige Erfahrung mit den branchenspezifischen Herausforderungen vertraut. Sprechen Sie uns einfach an – gemeinsam finden wir auch für Ihr Unternehmen die passende Lösung.
Business ab Hof
Landwirtschaft
Die einzigartigen Bedingungen in der Landwirtschaft stellen besondere Herausforderungen an die Beratungsleistung. Aufgrund der vielen Wirtschaftszweige, wie Direktvermarktung mit eigenem Hofladen, Hofcafé, Urlaub auf dem Bauernhof oder Biogasanalage, müssen die steuerlichen Hintergründe berücksichtigt werden. Wir betreuen und beraten Sie Hand in Hand, auch gerne direkt vor Ort auf Ihrem Hof. Mit uns haben Sie einen Partner an der Seite, der die Herausforderungen der modernen Landwirtschaft aus langjähriger Erfahrung als landwirtschaftliche Buchstelle kennt und sich regelmäßig weiterbildet.
Unsere Leistungen
Beratung aller land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – egal ob Obst-/Gemüse und Acker-baubetriebe, Gartenbaubetriebe, Baumschulen, Milchviehhalter sowie forstwirtschaftliche Betriebe
Abgrenzung der Landwirtschaft zum Gewerbe
Umsatzsteuerpauschalierung
Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen
Beratung auf solidem Grund
Bauwirtschaft
Nicht nur der Baulohn ist im Vergleich zum Bauhauptgewerbe als andere Lohnart zu erfassen. Auch andere umsatzsteuerliche Besonderheiten bei Bauleistungen machen eine professionelle Beratung für die Bauwirtschaft (Bauunternehmen, Garten- und Landschaftsbau, Handwerk, Architekten, Ingenieure) meist unumgänglich. Gerne sind wir in diesem Bereich Ihre Ansprechpartner – auch für betriebswirtschaftliche Fragen, die über die steuerlichen und handelsrechtlichen hinaus gehen.
So können wir Sie unterstützen
Baulohnexpertise
Bewertung der teilweise mehrjährigen Projekte unter Verwendung von Kostenstellen und Aufschlagssätzen
Steuerung der Liquidität durch Anzahlungen und Schlussrechnungen unter Beachtung gesetzlicher Anforderungen, wie z.B. der HOAI oder der MaBV
Bauabzugsteuer und Komplexität der Eingangs- und Ausgangsrechnungen wegen umsatzsteuerlicher Besonderheiten bei Bauleistungen (u.a.)
Erfahrung und Know-how in der Bauwirtschaft durch langjährige Begleitung diverser mittelständischer Unternehmen aus der Bauwirtschaft
Unterstützung beim Aufbau eines Kostenstellensystems sowie Herleitung geeigneter Aufschlagssätze
Rechnungsprüfung im Rahmen der (digitalen) Buchhaltung
Mehr Zeit für das, was für Sie zählt
HEILBERUFE
Wer als Freiberufler einem Heilberuf nachgeht, sieht sich häufig mit Besonderheiten in der Abrechnung bzw. den Abrechnungsstellen konfrontiert. Auch umsatzsteuerliche Sonderregelungen müssen berücksichtigt werden. Aber wo bleibt dann die Zeit für Ihre Patient*innen? Gerne übernehmen wir Ihre Steuerangelegenheiten für Sie, damit Ihnen mehr Zeit für Ihre Berufung bleibt.
Unsere LÖSUNGEN
Digitalisierung des Belegwesens, Finanz-buchhaltung und Lohnbuchhaltung unter Ausnutzung digitaler Schnittstellen zu Abrechnungsstellen (KVB, PVS, etc.)
Jahrzehntelange Erfahrung und Know-how in
der Beratung und Betreuung von Freiberuflern jeder Art.
Mehr Gast, Weniger Last
Hotellerie – Gastronomie
Unser Angebot für Sie
Digitalisierung des Belegwesens, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
Betriebsindividuelle Lohnberatung
Branchenaffine Finanzbuchhaltung und Steuerberatung
Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Verfahrensdokumentationen
Steuerhilfe für Kommunen & Co.
Öffentliche Hand –
Betriebe gewerblicher Art
Spezifische und teilweise neue Regelungen im Bereich der Körperschaft- und Umsatzsteuer (§ 2b UStG) bereiten Ihnen schlaflose Nächte? Der Übergang von der Kameralistik zur Bilanz bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Auch im Bereich öffentliche Hand und in gewerblichen Betrieben bieten wir Ihnen lösungsorientierte Beratung vom Experten.
Unser Know-how für Sie
Erstellung aller Steuererklärungen und Jahresabschlüsse
Unterstützung bei Aufarbeitung der Zahlen und beim Übergang von der Kameralistik zur Bilanz
Laufende Beratung im Bereich der Umsatzsteuer, insbesondere im Bereich des § 2b UstG
Know-how der Spezifika auf kommunaler und Landkreisebene